1. Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MSG International Consulting und Management Service GmbH. Sie gelten für alle Verträge zur Personalberatung und zu allen übrigen Personal Dienstleistungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
2. Der Auftraggeber erkennt bei Verträgen zur Personalberatung die ursächliche Beratungs-, Such- und Vermittlungstätigkeit der Personalberatung an.
3. Daten über zu besetzende Positionen und über Kandidaten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Projektabwicklung erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten.
4. Die vom Personalberater gemachten Angaben zu einem Kandidaten beruhen auf den ihm durch den Bewerber selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Personalberatung daher nicht übernehmen.
5. Hat sich ein durch die Personalberatung vorgestellter Kandidat bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Auftraggeber beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Personalberatung hierüber unverzüglich zu informieren. In diesem Fall erbringt die Personalberatung keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers. Der Auftraggeber kann die Personalberatung jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Unterrichtet der Auftraggeber die Personalberatung nicht unverzüglich über die frühere oder parallele Bewerbung des vorgestellten Kandidaten, so haftet er für den Schaden, welcher der Personalberatung dadurch entstanden ist, dass die Personalberatung mangels unverzüglicher Benachrichtigung weiterhin tätig gewesen ist.
6. Ein Vertrag zur Personalberatung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt der Posteingang bei der Personalberatung bzw. beim Auftraggeber (Eingangsstempel). Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem von der Personalberatung vorgeschlagenen Kandidaten nach Kündigung des Vertrages zur Personalberatung zustande, so wird das Honorar dennoch in voller Höhe fällig. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen sind der Personalberatung ebenfalls ohne Abzug zu erstatten; diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Anzeigen, die zwar schon in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlicht worden sind.
7. Der Anspruch der Personalberatung auf ein Abschlusshonorar (letzte Rate) wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, durch Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und Bewerber begründet. Dabei ist es unerheblich, ob der Kandidat über die im Anforderungsprofil beschriebenen Qualifikationen tatsächlich verfügt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt, so bleibt der Anspruch der Personalberatung auf das Honorar sowie auf Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen.
8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von der Personalberatung vor-geschlagenen und/oder beurteilten Kandidaten innerhalb von fünf Tagen nach Vertragsunterzeichnung der Personalberatung schriftlich anzuzeigen (Kopie des Arbeitsvertrags).
9. Wird der Arbeitsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er mit einem anderen durch die Personalberatung vorgeschlagenen und/oder beurteilten Kandidaten zustande oder wird ein Bewerber für einen von der Stellenbeschreibung abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch der Personalberatung nicht.
10. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, wobei es auf den Zahlungseingang bei der Personalberatung ankommt. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Europäischen Zentralbank (Basiszins), mindestens jedoch 5%. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Personalberatung vorbehalten.
11. Bewerber und andere bei Vorstellungsgesprächen präsentierte Personen sind nicht berechtigt, Honorare oder Geldleistungen entgegenzunehmen, die der Personalberatung durch die Auftragsabwicklung zustehen.
12. Kosten, die Bewerber im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen bei der Personalberatung oder beim Auftraggeber entstehen, sind auf Verlangen des Kandidaten vom Auftraggeber zu erstatten.
13. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
14. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Zusammenhang mit dem Vertrag ist Münster. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren.
15. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.
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